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Rechtsberatung

Grundstück-, Haus- oder Wohnungskauf

 

Ein Haus in Thailand kaufen, für die zukünftigen Winterzeiten vorsorgen oder ganz umziehen - alleine in Hua Hin gibt es rd. 4.000 Aussiedler aus Übersee.

Die Auswahl an fertig gestellten Häusern - einzugsbereit, oder an Neubauvillen ab Plan ist gross und für jeden Wunsch gibt es meist gleich mehrere Objekte an verschiedenen Lagen. Kompetent helfen wir dabei in der richtigen Lage das beste Angebot aus einem unübersichtlichem Markt zu filtern.

Ist einmal das Traumhaus gefunden, gilt es die Abwicklung sicher zu stellen. Eine erste unverbindliche Rechtsberatung bei unserer Rechtsanwältin ergibt Antworten auf erste Fragen hinsichtlich zu der thailändischen Rechtsprechung zu einem Hauskauf durch einen Nicht-Thailänder in Thailand.

Da der Ausländer in Thailand kein Land als Eigentum kaufen kann, sieht das thail. Recht eine Mietoption für Grundstücke vor: Die längste auf dem Grundbuchamt zu registrierende Mietdauer beträgt 30 Jahre, und wird "Leasing" genannt.

Ein sorgfältig formulierter Zusatzvertrag sichert weitere Rechte des Käufers, der für das "Leasing" i.d.R. den gesamten Kaufpreis bezahlt hat - und entsprechend auch möglichst die selben Rechte wünscht und weitgehend die selben Pflichten innehat.

Gleichzeitig gibt es für Ausländer die Möglichkeit das Haus als Eigentum registrieren zu lassen wenn zuvor das Grundstück geleast wurde.

Oft wird ein Haus angeboten, das sich im Eigentum einer "Company" befindet. Hier hatte in den meisten Fällen ein Ausländer eine Thai-Firma gegründet, um als Direktor die Immobilie alleine verwalten, bzw. "über die Firma" alleine besitzen zu können. Will der Käufer Haus, Land und Firma übernehmen, ist eine Abwicklung recht unkompliziert, jedoch ist eine gründliche Rechtsberatung sowie eine sorgfältige Vorgehensweise erforderlich. Zu beachten sei, dass Buchhaltung und Jahresabschlüsse erforderlich sind. Unser Rechtsanwalt berät gerne zu Firmenübernahme oder -Neugründung.

Ein Immobilienkauf wiederum "über eine thail. Bekanntschaft", und ohne eine gesicherte Abwicklung durch einen kompetenten Rechtsanwalt führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Verlust des Investments.

Auch der Eine oder Andere Bauträger oder private Häuslebauer und -Verkäufer hält eine rechtliche Beratung sowie solide Verträge und deren Kosten für überflüssig. Schnell wird unterzeichnet und für ein Traumhaus bezahlt ohne die sichere Gewissheit, das eine "Erwartung", oder ein "Versprechen" ohne solide rechtliche Absicherung auch erfüllt wird. In Thailand werden Sie einen wörtlichen Vertrag nicht einklagen können. Uns ist ein Mustervertrag eines Bauträgers bekannt geworden, wo es im Kleingedruckten z.B. hiess: "wörtliche Zusagen und Abmachungen sind ungültig, und gelten als Werbung & Marketing". Das thail. Recht ist in einigen Punkten dem gewohnten Recht der Heimat fern, eine solide Beratung und Vertragsprüfung ist unerlässlich.

Eine Rechtsberatung vor Ort in Hua Hin erklärt das thail. Recht zu einem Immobilienerwerb. Nach diesem Termin besteht die Möglichkeit unseren Rechtsanwalt mit einer Prüfung, Verträgen oder einer kompletten Abwicklung zu beauftragen. Im Internet gibt es viele Aufsätze zu dem Thema Hauskauf in Thailand, verwirrend für Nicht-Sachkundige die nicht auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind und die nicht mit der örtlichen Praxis vertraut sind.

In Bezug auf einem Hauskauf kommt gelegentlich die Frage nach einer Vererbarkeit und einem Testament auf. Auch hierzu empfehlen wir eine Rechtsberatung zu den verschiedenen Möglichkeiten.

 

 

 

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