Ein Haus in Thailand kaufen, für die zukünftigen
Winterzeiten vorsorgen oder ganz umziehen - alleine in Hua
Hin gibt es rd. 4.000 Aussiedler aus Übersee.
Die Auswahl an fertig gestellten Häusern - einzugsbereit, oder an
Neubauvillen ab Plan ist gross und für jeden Wunsch gibt es meist
gleich mehrere Objekte an verschiedenen Lagen. Kompetent helfen wir
dabei in der richtigen Lage das beste Angebot aus einem
unübersichtlichem Markt zu filtern.
Ist einmal das Traumhaus gefunden, gilt es die Abwicklung sicher zu
stellen. Eine erste unverbindliche Rechtsberatung bei unserer
Rechtsanwältin ergibt Antworten auf erste Fragen hinsichtlich zu der
thailändischen Rechtsprechung zu einem Hauskauf durch einen
Nicht-Thailänder in Thailand.
Da der Ausländer in Thailand kein Land als Eigentum kaufen kann, sieht
das thail. Recht eine Mietoption für Grundstücke vor: Die längste auf
dem Grundbuchamt zu registrierende Mietdauer beträgt 30 Jahre, und wird
"Leasing" genannt.
Ein sorgfältig formulierter Zusatzvertrag sichert weitere Rechte des
Käufers, der für das "Leasing" i.d.R. den gesamten Kaufpreis bezahlt hat
- und entsprechend auch möglichst die selben Rechte wünscht und
weitgehend die selben Pflichten innehat.
Gleichzeitig gibt es für Ausländer die Möglichkeit das Haus als Eigentum
registrieren zu lassen wenn zuvor das Grundstück geleast wurde.
Oft wird ein Haus angeboten, das sich im Eigentum einer "Company"
befindet. Hier hatte in den meisten Fällen ein Ausländer eine Thai-Firma
gegründet, um als Direktor die Immobilie alleine verwalten, bzw. "über
die Firma" alleine besitzen zu können.
Will der Käufer Haus, Land und Firma übernehmen, ist eine Abwicklung
recht unkompliziert, jedoch ist eine gründliche Rechtsberatung sowie
eine sorgfältige Vorgehensweise erforderlich. Zu beachten sei, dass
Buchhaltung und Jahresabschlüsse erforderlich sind. Unser Rechtsanwalt
berät gerne zu Firmenübernahme oder -Neugründung.
Ein Immobilienkauf wiederum "über eine thail. Bekanntschaft", und ohne
eine gesicherte Abwicklung durch einen kompetenten Rechtsanwalt führt
mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Verlust des Investments.
Auch der Eine oder Andere Bauträger oder private Häuslebauer und
-Verkäufer hält eine rechtliche Beratung sowie solide Verträge und deren
Kosten für überflüssig. Schnell wird unterzeichnet und für ein Traumhaus
bezahlt ohne die sichere Gewissheit, das eine "Erwartung", oder ein
"Versprechen" ohne solide rechtliche Absicherung auch erfüllt wird. In
Thailand werden Sie einen wörtlichen Vertrag nicht einklagen können. Uns
ist ein Mustervertrag eines Bauträgers bekannt geworden, wo es im
Kleingedruckten z.B. hiess: "wörtliche Zusagen und Abmachungen sind
ungültig, und gelten als Werbung & Marketing". Das thail. Recht ist in
einigen Punkten dem gewohnten Recht der Heimat fern, eine solide
Beratung und Vertragsprüfung ist unerlässlich.
Eine Rechtsberatung vor Ort in Hua Hin erklärt das thail. Recht zu einem
Immobilienerwerb. Nach diesem Termin besteht die Möglichkeit unseren
Rechtsanwalt mit einer Prüfung, Verträgen oder einer kompletten
Abwicklung zu beauftragen. Im Internet gibt es viele Aufsätze zu dem
Thema Hauskauf in Thailand, verwirrend für Nicht-Sachkundige die nicht
auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind und die nicht mit der
örtlichen Praxis vertraut sind.
In Bezug auf einem Hauskauf kommt gelegentlich die Frage nach einer
Vererbarkeit und einem Testament auf. Auch hierzu empfehlen wir eine
Rechtsberatung zu den verschiedenen Möglichkeiten.