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Ausgabe "Der Farang" von
März 2006
Ihr Recht im
Alltag
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Autor
dieser Kolumne ist Markus Klemm. Der deutsche Rechtsanwalt und
sein Partner Amnat Thiengtham sind gleichberechtigte
Geschüftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road
in Pattaya. Markus Klemm ist am Landgericht Stuttgart
zugelassen. Anmerkungen zu seiner Kolumne als Email unter:
talk2us@asialawworks.com
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Als wir unser Büro in
Pattaya eröffneten, sind wir mit dem nach wie vor unveränderten
Anspruch angetreten, unseren Mandanten in Pattaya neue Wege und
kreative Lösungen in Rechtsangelegenheiten aufzuzeigen und eine
professionelle Beratung anzubieten. Neue Wege und kreative Lösungen
heisst aber nicht, dass wir das Rad neu erfinden. Ganz im Gegenteil,
unser Handwerk ist das Gesetz, und dies gilt es in jedem Einzelfall
entsprechend anzuwenden.
Obwohl Gesetze einer
ständigen Wandelung unterworfen sind, sind Grundvorschriften, welche
eine Rechtssicherheit gewähren sollen, in Gesetzen festgehalten,
welche vor vielen Jahrzehnten erlassen wurden.
Hand aufs Herz: Jeder,
welcher ein bisschen nachdenkt, kann einen einfachen Mietvertrag oder
Kaufvertrag schreiben. Es gibt jedoch zahlreiche Vertragswerke oder
Sicherungsmechanismen, welche ein Jurastudium voraussetzen, um diese
entsprechend umzusetzen.
Wir werden oft gefragt,
warum wir das anders machen als andere Büros. Diese Frage können wir
nur so beantworten: Dies ist das geltende Gesetz. Als Gegenantwort
erhalten wir dann immer: Ja, das hat doch die letzten Jahre auch so
prima funktioniert, warum das Ganze nun so kompliziert machen, und
die Gesetze werden ja sowieso nicht angewendet.
Als Antwort auf diese
Aussage mag ein einfaches Beispiel dienen. Hätten Sie uns vor drei
Jahren gefragt, ob man in Thailand mit einem Motorradhelm fahren
muss, hätten wir geantwortet, das Gesetz schreibt eine Helmpflicht
vor, aber niemand hält sich daran. Und nun schauen Sie heute mal aus
dem Fenster!
Thailand hat viele gute und
faire Gesetze. Viele werden jedoch noch nicht entsprechend
durchgesetzt, aber das wird sich in naher Zukunft rasch ändern.
Deshalb unser Rat an alle Leser, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob
Ihre rechtlichen Angelegenheiten in Thailand gesetzeskonform
abgestimmt sind, kommen Sie auf eine unverbindliche Beratung in
unsere Kanzlei. Wenn die Behörden zu Ihnen kommen, ist es meistens
schon zu spät.
Welche Rechte oder
Möglichkeiten habe ich auf der Polizeistation, ein auf Thai
verfasstes Protokoll nicht zu unterschreiben? Es heisst ja immer,
die Beamten würden mit Geldstrafen, Haft oder Ausweisung drohen. Ich
habe kürzlich gelesen, ein Ausländer hätte unterschrieben mit
gesehen, aber nicht verstanden. Wäre ich damit vor Gericht aus dem
Schneider?
Grundsätzlich gilt
folgendes: Da die Gerichtssprache Thai ist, hat der Ausländer keinen
Anspruch auf Vorlage von Unterlagen oder Übehrsetzung des Gesagten
in seiner Sprache. Dies wird jedoch teilweise modifiziert. Geht es
um die Rechte hinsichtlich der Belehrung des Betroffenen, so wird
diesem grundsätzlich zugemutet, sich bei einer schriftlichen
Belehrung selbst um eine Übersetzung zu kümmern. Nur wenn die
Belehrung dazu dient, das rechtliche Gehör zu gewähren also in all
den Fällen, in denen Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, sollte
sie grundsätzlich in einer dem Betroffenen verständlichen Sprache
erteilt werden. Dies gilt auch für die Schriftform.
Dies wird nun in
Polizeistationen wie Bangkok, Pattaya oder Phuket auch überwiegend
so gehandhabt, in ländlichen Regionen ist aber meist kein geeigneter
Dolmetscher zur Stelle. Eine Unterzeichnung mit "gesehen, aber nicht
verstanden" führt nach unserem Wissen nicht zu einem
Beweisverwertungsverbot Ihrer Aussage vor einem Strafgericht und ist
unseres Erachtens auch ein gefährliches Vorgehen. Wenn Sie in einem
Strafverfahren als Beschuldigter angesehen werden, kontaktieren Sie
auf jeden Fall einen Anwalt, damit sichergestellt wird, dass Ihnen
zum einen rechtliches Gehör gewährt wird und dieses auch
ordnungsgemäss zu Protokoll genommen wird.
Ausgabe "Der Farang" von
April 2005
Ich bin 68 Jahre alt
und habe einen neunjährigen Sohn. Ihm möchte ich mein Vermögen
hinterlassen, neben Geld auch ein Wohnhaus. Ich denke an eine
Schenkung oder ein Testament. Ich möchte nicht, dass die Familie
meiner Frau an mein Vermögen kommt. Welchen Weg sollte ich
einschlagen?
In dem von Ihnen
geschilderten Fall würden wir einem Testament den Vorzug geben. Wenn
Sie Ihre Vermögenswerte im Wege einer Schenkung übertragen, sind
diese Ihrem Zugriff entzogen. Natürlich gibt es entsprechende
Sicherungsmechanismen, welche eine Kontrollmöglichkeit zu Ihren
Lebzeiten gewähren, jedoch sind diese Rechte nicht so stark wie das
Vollrecht Eigentum.
Der Weg über ein Testament
hat zudem mehrere Vorteile. Zum einen bleiben Sie bis zum Erbfall
Eigentümer Ihres Vermögens und zum anderen haben Sie über ein
Testament die Möglichkeit, über den Erbfall hinaus in einem
bedingten Umfang die Entwicklung und Erziehung Ihres Sohnes
mitzugestalten. Dies geschieht durch die Einsetzung eines
Testamentsvollstreckers. In Ihrem Testament können Sie Auflagen für
den Testamentsvollstrecker benennen, dass dieser z. B. bis zum 20.
Lebensjahr Ihres Sohnes bei einer Veräusserung des Grundstückes mit
unterzeichnen muss oder dass "bei einem entsprechenden
Intellekt des Kindes" die Erbmasse dazu verwendet werden soll, um
Schulgeld oder die Unkosten einer Universitätsausbildung zu
finanzieren. Denken Sie daran, dass Wichtigste, was Sie Ihrem Kind
mitgeben können, ist eine gute Ausbildung. Was es dann daraus macht,
ist seine Sache. Dass die Auflagen entsprechend Ihrem letzten Willen
umgesetzt werden, dafür sorgt der Testamentsvollstrecker. Dieser
sollte deshalb eine Person Ihres Vertrauens sein. Es muss sich dabei
nicht um einen Anwalt handeln. Jede voll geschäftsfähige Person, ob
Thai oder Ausländer, kann diese Funktion übernehmen.
Ich lebe von meiner
thailändischen Frau getrennt. Wir wollen uns jetzt scheiden lassen.
Ein Freund sagte mir, eine Scheidung könnten wir auf dem Bezirksamt
oder vor dem Gericht einleiten. Können Sie mir die unterschiedlichen
rechtlichen Folgerungen erläutern.
Eine Scheidung vor dem
Bezirksamt wird allgemein als einverständliche Scheidung bezeichnet.
Diese bietet sich immer dann an, wenn die Ehepartner zum einen noch
miteinander in einer zivilisierten Weise reden können und es keine
unterhaltsberechtigten Kinder gibt sowie ein bereits auseinander
gesetztes Vermögen oder nur eine kleine Vermögensmasse. Die
Ehepartner gehen dann gemeinsam zum Bezirksamt und erklären
gegenüber einem Beamten, dass sie sich scheiden lassen wollen.
Selbst wenn Kinder vorhanden sind oder das Vermögen noch nicht
auseinander gesetzt ist, kann eine Scheidung vor dem Bezirksamt in
Betracht kommen. Ein Rechtsanwalt kann vor dem Termin einen Vertrag
ausarbeiten, in welchem das Sorge- und Umgangsrecht geregelt wird
und wie mit dem Vermögen zu verfahren ist. Dieser Vertrag unterliegt
aber nicht der sofortigen Zwangsvollstreckung. Das heisst, dass wenn
sich ein Vertragspartner nicht an die Bestimmungen h�lt, muss der
andere erst auf Erfüllung des Vertrages gerichtlich klagen.
Wählt man den Weg zum
Familiengericht, kann man sich bei zukünftigen Streitereien auf das
rechtskräftige Urteil berufen und z. B. das gemeinsame Kind mit
Polizeigewalt dem jeweiligen Ehepartner entziehen. In vielen
Scheidungsfällen klagen hauptsächlich die Ehefrauen Schadensersatz
wegen beispielsweise Gesichtverlust ein (der Ehemann lebt bereits
mit einer neuen Frau) zusammen. Solche Klagen sind in vielen Fällen
nicht sonderlich Erfolgsversprechend, können aber nur beim
Familiengericht geltend gemacht werden.
Es bleibt weiter anzumerken,
dass die Gebühren bei einer einverständlichen Scheidung erheblich
geringer sind als bei einem Verfahren vor dem Familiengericht auch
wenn andere Büros bei ihrer Kostenberechnung anders verfahren.
Anzumerken bleibt noch, dass es bei der Anerkennung der Scheidung in
Deutschland Probleme geben kann, da nicht jedes deutsche Bundesland
die einvernehmliche Scheidung akzeptiert. In so einem Fall muss man
sich vorher bei dem zuständigen Landesjustizministerium informieren.
Ich befinde mich mit
einer thailändischen Kfz-Versicherung in einem Rechtsstreit. Diese
Versicherung hat nun Klage wegen Schadensersatz eingereicht. Können
Sie mir sagen, wann diese Klage verjährt?
Diese Frage muss in zwei
Teilen beantwortet werden. Die gesetzlichen Verjährungsfristen in
Thailand betragen zwischen zwei und zehn Jahren. Wird innerhalb
dieser Zeit der Anspruch nicht gerichtlich geltend gemacht, verjährt
der Anspruch und kann als Folge nicht mehr gerichtlich geltend
gemacht werden.
Wurde wie hier im
vorliegenden Fall bereits Klage eingereicht, so unterbricht dies die
Verjährung und die Klage wurde rechtshängig. Selbst wenn sich das
Verfahren nun über zehn Jahre hinziehen sollte, kann man sich nicht
mehr auf Verjährung berufen. Das Verfahren endet dann entweder mit
einem Urteil oder Vergleich. In einigen Fällen tritt auch eine
Verfahrensbeendigung durch Rücknahme der Klage durch den Kläger ein.
Eine Ehe ist doch ein Vertrag, eine
Lebensgemeinschaft auf Zeit. Ist es dennoch mit dem Gesetz
vereinbar, wenn meine Frau mich vor einer Scheidung aus dem
gemeinsamen Haus weist? Grundstück und Haus, von mir finanziert,
laufen auf ihren Namen?
Zur ehelichen Lebensgemeinschaft geh�rt die
Wohngemeinschaft, weil sich eine Ehe grundsätzlich nur in häuslicher
Gemeinschaft verwirklichen kann. Dies ergibt sich aus Paragraph 1461
des thailändischen Zivilgesetzbuches. Wie diese Vorschrift in einem
Scheidungsverfahren auszulegen ist, hängt vom konkreten Einzelfall
ab.
Wir unterstellen im folgenden, dass das
Grundstück und das Haus vor der Eheschliessung erworben wurden. Da
es Ihnen als Ausländer nicht erlaubt ist, in Thailand Grund im
eigenen Namen zu erwerben, wurde es auf die "damals noch " Freundin
erworben. Dann erfolgte die Eheschliessung, und der Immobilienbesitz
ist, rechtlich gesehen, das so genannte "Sin Suan Tua", d.h.
Vermögen, welches die Ehefrau mit in die Ehe bringt. Gemäss
Paragraph 1473 des thailändischen Zivilgesetzbuches hat jeder
Ehepartner die alleinige Verfügungsgewalt über sein Eigentum. Im
Falle einer Immobilie ist dies unter anderem das Hausrecht. Wenn
Ihre Ehefrau den Entschluss gefasst hat, Sie wegen des
Scheidungsverfahrens aus dem Haus zu weisen, können Sie hiergegen
nichts machen.
Um dieses Problem zu umgehen, gibt es vor
der Eheschliessung rechtliche Möglichkeiten diese hier beschriebene
Situation zu vermeiden. Die Tatsache, dass Sie die Immobilie
finanziert haben, findet erst bei der Auseinandersetzung des
Vermögens vor dem Familiengericht Beachtung. Dies jedoch nur, wenn
Sie zum Beispiel anhand von überweisungsbelegen nachweisen können,
dass Sie Ihrer Ehefrau das notwendige Kapital zweckgebunden zur
Verfügung gestellt haben.
Als Grundregel für alle Ehen " und damit
meinen wir nicht nur internationale Ehen " sollte die Fertigung
eines Ehevertrages vor der Eheschliessung in Betracht gezogen
werden. Wie Sie bereits ausführten, ist eine Eheschliessung ein
Rechtsverhältnis (wenn auch eines mit viel persönlichen Gefühlen),
vergleichbar nur noch mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages für
den ersten Porsche). Und wie bei fast allen Rechtsverhältnissen,
sind Sie aufgrund der Privatautonomie berechtigt, dass Rechtsverhältniss
nach Ihren Vorstellungen zu modifizieren. Tun Sie das nicht (und das
ist leider oft der Fall), greifen die gesetzlichen Vorschriften,
welche Sie nun am eigenen Leib erfahren müssen.
Sie erwähnten letztes Jahr in Ihrem
Bericht �ber das thailändische Straf- und Strafprozessrecht, dass
Sie Ihren Mandanten eine Notfallkarte geben. Damit soll sicher
gestellt werden, dass Ihre Mandanten in Notfällen 24 Stunden auf
einen Anwalt zurückgreifen können. Ich halte dies für eine sehr gute
Idee. Was genau bringt diese Karte und wo erhalte ich sie?
Obwohl es an Anwälten wahrlich nicht
mangelt, ist im Regelfall nie einer zur Stelle, wenn man ihn
tatsächlich braucht. Aus dieser Überlegung heraus geben wir an
ausgewählte Mandanten unsere Asia LawWorks Care Card heraus.
Der Sinn dieser Karte ist folgender: Wie uns
unsere Erfahrung gelehrt hat, wären in der Vergangenheit viele
unserer strafrechtlichen Mandate schneller und unkomplizierter für
den Mandanten zu lösen gewesen, wäre dieser von Anfang an anwaltlich
vertreten gewesen. Dies gilt vor allem für Vorkommnisse in den
Abend- und Nachtstunden. Wenn unsere Mandanten nun in ein
strafrechtliches Verfahren verwickelt sind, können Sie sich mittels
der Care Card dem Polizeibeamten gegenüber ausweisen. Auf dieser ist
neben einer 24 Stunden erreichbaren Telefonnummer, dem Namen des
Mandanten und der Name eines unserer thailändischen Anwälte vermerkt
mit dem Zusatz, dass Sie durch unsere Kanzlei vertreten sind. Sie
legen im konkreten Fall die Care Card vor, rufen uns an und wir
sprechen mit dem zuständigen Polizeibeamten.
Dies nimmt zum einen die psychologische
Belastung in dieser entsprechenden Situation, und da Sie mit uns
Deutsch und Englisch reden können, ist auch die Gefahr von
Missverständnissen nicht gegeben. In den meisten Fällen können wir
erreichen, dass wir mit den Polizisten vereinbaren, mit Ihnen am
nächsten Tag gemeinsam auf der Polizeistation zu erscheinen, um den
Sachverhalt zu klären. Erlaubt dies die Schwere der Tat nicht, so
kommen wir entweder an den Unfallort oder auf die Polizeiwache.
Doch damit nicht genug. Sollten Sie bei
einem Unfall oder einer Straftat verletzt worden sein, so haben wir
sofortigen Zugriff auf die von Ihnen bei uns hinterlegten Daten, wie
z. B. Krankenversicherung und wer in einem Notfall zu verständigen
ist. Die Mandanten können des weiteren freiwillige Angaben machen,
wer z. B. Kaution stellen könnte und wo Vollmachten für besondere
Angelegenheiten hinterlegt wurden usw. Die Jahresgebähr fär die Asia
LawWorks Care Card kostet 20.000 Baht, für eine Laufzeit von fünf
Jahren beträgt die Gebühr 90.000 Baht. Kartenanträge können nur
persönlich in unserer Kanzlei in der Thepprasit Road 300/45-46 in
Pattaya abgeholt werden. Wir behalten uns das Recht vor, die Ausgabe
zu limitieren und Anträge von entsprechenden Interessenten
abzulehnen.
Gibt es in Thailand ein
ungeschriebenes Gesetz, dass eine Thai, die viele Jahre mit einem
Ausländer in einem eheähnlichen Verhältnis lebt, nach einer Trennung
Anspruch auf einen Geldbetrag hat? Wenn das der Fall sein sollte,
wie hoch müsste dieser Betrag sein, wer bestimmt ihn? (angeblich die
Polizei). Kann sich der Ausländer davor drücken? Welche
Vermögenspositionen werden bei einer Verteilung berücksichtigt? Hat
auch ein Farang Ansprüche (es gibt auch reiche Thaifrauen)? Werden
Schulden mitberechnet? Hat die Frau Anspruch auf
"Trennungsunterhalt"? Werden Rentenansprüche mitberechnet?
Dieser Themenbereich scheint viele Leser des
FARANG zu interessieren, nimmt man die vielen Emails, welche wir zu
diesem Thema erhalten haben. Einem freundlichen Holländer möchte ich
jedoch mitteilen, dass ich zu diesem Thema noch nichts geschrieben
habe, und ich kann mich aus diesem Grunde auch nicht mit falschen
Lorbeeren schmücken.
Dieses Thema ist nicht gesetzlich geregelt
und demzufolge wird wie immer wild spekuliert. Es gibt viele
Behauptungen, welche mit Vorsicht zu geniessen sind. Das am meisten
verbreitete Vorurteil ist die Behauptung, dass nach einer
zweijährigen Partnerschaft der Mann zur Kasse gebeten werden kann.
Woher diese Behauptung kommt, können wir uns nicht erklären, es gibt
zumindest keine Gerichtsurteile, die dies untermauern würden.
Skizzieren wir folgenden Grundfall. Zwei
Menschen leben in einer Partnerschaft oder eheähnlichen Gemeinschaft
über einen längeren Zeitraum, und diese Beziehung geht dann zu Ende.
Jeder geht seiner Beschäftigung nach und man geniesst die gemeinsame
Zeit. Frage: Was gibt es hier am Ende einer solchen Beziehung
auszugleichen? Nichts! Anders sieht die Sache aus, wenn z. B. ein
gemeinsames Geschäft betrieben wird oder es werden gemeinsam
grössere Investitionen getätigt. Hier muss natürlich eine
Auseinandersetzung erfolgen. Da die familienrechtlichen Vorschriften
nicht greifen, werden die gesetzlichen Vorschriften über die
Personengesellschaft analog angewendet. Es muss dann eine Auflistung
erstellt werden über das Geschäft oder die angeschafften Güter und
eine Regelung getroffen werden, wie diese auseinander gesetzt werden
sollen. Diese Ansprüche können auch in einem zivilrechtlichen
Verfahren geltend gemacht werden. Berechnungsgrundlage ist aber
immer die Bilanzierung und nicht ein aus der Luft gegriffener Betrag
auf der Polizeiwache.
Da es sich um eine Art
gesellschaftsrechtliches Verhältnis handelt, finden auch
Rentenansprüche oder sonstige Anwartschaften, welche in einem
familienrechtlichen Verfahren Beachtung finden, in diesen Fällen
keine Bedeutung. Schliesslich ist auch kein Trennungsunterhalt zu
leisten, denn es trennen sich zwei "Geschäftspartner" und nicht zwei
Eheleute.
Sollte eine thailändische Lebensgefährtin
nun doch Anspräche geltend machen, so könnte es sich hier um
Schadensersatzansprüche handeln. Diese durchziehen das ganze
thailändische Zivilgesetzbuch und beruhen auf dem Vortrag des
Betroffenen, er habe zum Beispiel aufgrund der Trennung ein
Gesichtsverlust erlitten. Wir alle wissen, dass der Gesichtsverlust
in Asien eine ernste Sache ist, deren Bedeutung viele Ausländer nur
unzureichend nachvollziehen können. Rechtlich gesehen ist der
Gesichtsverlust ein sehr schwer zu bestimmender Begriff, und es mag
Fälle geben, in welcher ein solcher Schadensersatzanspruch begründet
ist. Diese Fälle müssen jedoch so gravierend sein, dass eine
Darstellung " wenn auch nur beispielsweise " hier aus verständlichen
Gründen nicht möglich ist. Im Regelfall begründet jedoch die
Beendigung einer langjährigen Partnerschaft keinen Schadensersatz
oder Anspruch wegen Gesichtsverlust. Wenn aus der Partnerschaft
Kinder hervorgegangen sind, so sind natürlich Unterhaltsansprüche zu
leisten.
Ausgabe "Der Farang" von Juli 2005
Da ein Schuldner die geliehenen
150.000 Baht, zuzüglich 15% Zinsen, zum vereinbarten Termin nicht
beglichen hat, schaltete ich einen Rechtsanwalt ein, der ein Honorar
von 10.000 THB verlangte. Vor dem Richter kam es zu einem Vergleich.
Nun meine Frage: Die
Rechtsanwaltskosten kann ich nach Aussage des RA vom Schuldner nicht
verlangen. Stimmt dies?
Gebühren und Kosten sind ein
wichtiges Thema, und wir bedanken uns für diese Frage. Dies gibt uns
gleichzeitig die Gelegenheit, den Lesern des FARANG einen Überblick
über das thailändische Gebührensystem zu geben. Wie in den
europäischen Ländern muss der Kläger zuerst mit den Gerichts- und
Anwaltskosten in Vorleistung gehen. Um diese wieder zu erhalten, ist
es wichtig, dass der Anwalt in der Klageschrift den Antrag stellt,
dass dem Kläger die Kosten des Verfahrens zu erstatten sind. Diesem
Antrag wird das Gericht natürlich nur bei einem obsiegenden Urteil
stattgeben. Fehlt dieser Antrag, wird in europäischen Ländern dies
von Amts wegen gemacht, in Thailand passiert dies nicht. Als
Grundregel gilt also, dass sich der klägerische Mandant vor
Klageeinreichung zumindest die Anträge der Klage übersetzen lässt,
damit sichergestellt ist, dass der Kostenantrag erwähnt wird. Viele
halten dies für selbstverständlich, in der Praxis wird dies von
vielen Anwälten jedoch übersehen. Dass dies übersehen wird, liegt
nicht immer an einem schlampigen Arbeiten. Der Grund hierfür liegt
meistens in der Tatsache, dass die Gerichte nur sehr wenig
Kostenersatz zusprechen. Der Grund hierfür liegt in der Ermangelung
einer vollumfänglichen Gebührenordnung für Anwälte. Eine
erschöpfende Gebührenordnung gibt es nur für die Gerichtskosten. Die
Gerichtskosten betragen in allen Fällen 2,5% vom Streitwert,
zuzüglich 0,5% Stempelsteuer, sind jedoch auf maximal 200.000 THB
begrenzt. Solche Prozentsätze gibt es für die Anwaltsgebühren in
vielen Fällen nicht. Ein Anwalt ist in Thailand frei, was er für ein
Mandat verlangt. So wird in vielen Fällen eine Pauschalgebühr
vereinbart.
In anderen Fällen arbeiten
Anwälte – so wie wir auch – auf einer Stundensatzbasis. Das heißt,
wann immer wir für einen Mandanten in dessen Sache tätig werden,
wird die genaue Zeitdauer notiert und anschließend auf dem
Stundensatz abgerechnet. Dies bietet sich an, wenn nicht
vorhersehbar ist, welche Ausmaße das Mandat annimmt oder wenn
spezialisierte Anwälte auf einem besonderen Rechtsgebiet arbeiten.
Manche Anwälte arbeiten auch auf Erfolgsbasis. Dies ist - im
Vergleich zu vielen europäischen Ländern - in Thailand erlaubt. Dies
bietet sich bei sehr hohen Streitwerten (in Thailand gibt es keine
gewerblichen Prozessfinanzierer) an, und wenn sich der Mandant damit
einverstanden erklärt, zwischen 30 und 40% am Erlös an den Anwalt
auszukehren. Doch zurück zu der Ausgangsfrage. Sie haben mit dem
Anwalt ein Honorar von 10.000 THB vereinbart. Angenommen, der Anwalt
hat den besagten Kostenantrag mit in die Klageschrift aufgenommen,
heißt das noch lange nicht, dass das Gericht die vollen 10.000 THB
zuspricht. In Thailand liegt es im Ermessen des Gerichts, wie viel
Anwaltsgebühren es zuspricht. Das Ermessen richtet sich nach der
rechtlichen Schwierigkeit des Falles. Je schwerer und streitiger die
Rechtslage ist, desto höher die zugesprochenen Anwaltskosten. Geht
es beispielsweise um ein Darlehensvertrag von 50 Millionen THB, ein
einfach gelagerter rechtlicher Fall und der Anwalt will eine Million
Anwaltsgebühren, kann es gut sein, dass das Gericht lediglich 5.000
THB zuspricht. Seriöse Anwälte weisen ihre Mandanten hierauf jedoch
hin.
Warum die Anwaltsgebühren in
den Vergleichsverhandlungen nicht berücksichtigt wurden, ist für uns
nicht nachvollziehbar. Wahrscheinlich hat man sich geeinigt, dass
die Zinsen nicht berücksichtigt werden oder nur ein geringerer
Zinssatz. Aber bei Vergleichsverhandlungen hat es der Anwalt doch
selber in der Hand, über seine Gebühren für den Mandanten zu
verhandeln. Das dies nicht geschah, zeugt von einem oberflächlichen
Arbeiten des Anwalts. Um die Frage abschließen zu beantworten. Dass
Sie als Kläger in einem Gerichtsverfahren wahrscheinlich nicht die
vollen Anwaltsgebühren erstattet bekommen, stimmt als Aussage. In
einem Vergleichsverfahren liegt es – wie bereits gesagt – in der
Hand des Anwalts für seinen Mandanten das Beste herauszuholen.
Der Farang, November 2005
Ich betreibe seit mehreren Monaten ein sehr einträgliches
Geschäft mit dem Verkauf von Computerspielen übers Internet. Es
handelt sich dabei um thailändische Originalsoftware. Darauf weise
ich beim Kauf hin. Nun wurde mir gesagt, dass dies illegal sei, da
es sich um einen so genannten Grauimport handelt. Stimmt diese
Aussage?
Diese Aussage ist völlig
korrekt. Verständlich ist auch die Motivation. Während
Computerspiele in Deutschland ca. 50 Euro kosten, bekommt man die
thailändische Originalversion für ca. 15 Euro. Keine schlechte
Gewinnspanne. Händler, welche über das Internet verkaufen, kommen
nun selten auf die Idee, dass der Verkauf von Originalsoftware
strafbar sein soll, obwohl bereits die Preisdifferenz stutzig machen
sollte. Computer- und Videospiele sind gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 1 des
deutschen Urheberschutzgesetzes für den Hersteller exklusiv
geschützt. Die Herstellerfirmen definieren für jedes Land die
Bedingungen unter denen ein Computerspiel in den Verkehr gebracht
werden darf. Ein Weiterverkauf über die Landesgrenzen muss deshalb
vom Hersteller genehmigt werden. Schaut man sich die Warnschilder
auf den Verpackungen an, so steht dort ausdrücklich, dass der
Vertrieb nur in Asien gestattet ist. Ein Weiterverkauf nach Europa
ist grundsätzlich nicht gestattet. Tut man es doch, so stellt dies
einen Eingriff in das urheberrechtliche Verbreitungsrecht sowie in
das Markenrecht dar. Es spielt für den Eingriff in das
Verbreitungsrecht keine Rolle, dass sich der Abnehmer der Ware in
einem anderen Land befindet als der Anbieter. Strafbar ist dabei
nicht nur das Anbieten der Spiele selbst, sondern auch jegliche
Veranlassung sowie Beihilfeleistung führen zu einer Haftung.
Besonders schwer wiegt die Rechtsverletzung durch die Verschiebung
großer Mengen an Grauimporten im internationalen Verkehr. Die
Rechtsfolgen sind nicht unerheblich. Neben einer zivilrechtlichen
Schadensersatzzahlung und Unterlassungserklärung, erfüllen die Täter
den Straftatbestand der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung
urheberrechtlich geschützter Werke sowie den der strafbaren
Kennzeichenverletzung. Diese Vergehen werden mit bis zu fünf Jahren
Freiheitsstrafe geahndet. Schließlich ist auch der Zoll nicht zu
vergessen. Ob es nun ein Grauimport ist oder nicht, Zoll ist auf
jeden Fall zu zahlen. Wenn der Zoll also aufmerksam wird, weil pro
Tag mehrere gleich aussehende Päckchen in der Kontrolle sind, alle
den gleichen Absender tragen und die Deklarierung als „Geschenk“
oder „Warenmuster“ kommt noch der Vorwurf der Steuerhinterziehung
hinzu. Alle, die sich auf diesem Wege den Unterhalt verdienen,
sollten auf der Hut sein. Die Gesellschaft zur Verfolgung von
Urheberrechtsverletzungen ist eine sehr aktive Vereinigung, der
schon viele Fische ins Netzt gegangen sind. Die zu erwartenden
Kosten bei einer Überführung stehen in keinem Verhältnis zu den
Gewinnen. |